Verein · Rechtliches

Satzung & Beitragsordnung

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Hier findest du die grundlegenden rechtlichen Regelungen des Fußball-Verein Stierstadt 1935 e.V.. Sie bilden das verbindliche Fundament unseres Vereinslebens.

Maßgeblich und rechtsverbindlich ist stets der vollständige Wortlaut der jeweiligen Dokumente in der offiziellen PDF-Fassung.

Vereinssatzung

Fußball-Verein Stierstadt 1935 e.V. · Stand: 05. April 2019

Die Satzung regelt Name, Zweck, Organisation, Mitgliedschaft sowie Rechte und Pflichten – und beschreibt, wie Entscheidungen im Verein getroffen werden.

Offizielles Vereinsdokument Verbindlich ist ausschließlich der Wortlaut der PDF.
Satzung als PDF öffnen

Inhalt der Satzung (Übersicht)

Zur schnellen Orientierung – Details bitte in der PDF nachlesen.

Grundlagen

  • § 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr
  • § 2 Zweck des Vereins
  • § 3 Mitgliedschaft
  • § 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
  • § 5 Beiträge, Gebühren, Beitragseinzug
  • § 6 Beginn und Ende der Mitgliedschaft
  • § 7 Maßregelungen

Organisation

  • § 8 Organe des Vereins
  • § 9 Der Vorstand
  • § 10 Der Vereinsausschuss
  • § 11 Die Mitgliederversammlung
  • § 12 Aufgaben der Mitgliederversammlung

Regelwerk

  • § 13 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
  • § 14 Beurkundung von Beschlüssen, Niederschriften
  • § 15 Satzungsänderung
  • § 16 Datenschutz
  • § 17 Kommunikation
  • § 18 Vereinsauflösung
  • § 19 Gültigkeit dieser Satzung
Wer es genau braucht: bitte die vollständige PDF-Fassung öffnen.

Beitragsordnung

Gültig ab: 01. Juli 2025

1. Jahresbeiträge

Beitragsgruppe Jahresbeitrag
Jugend (alle Spieler*innen bis einschließlich U19) 150 €
Senioren (1. und 2. Mannschaft, SOMA) 150 €
Passive Mitglieder (Rentner, Frauen, inaktive Mitglieder) 60 €
Familienbeitrag 250 €
Beitragsfrei (Ehrenmitglieder, Jugendtrainer*innen) 0 €

2. Familienbeitrag

Der Familienbeitrag gilt für:

  • maximal zwei Erwachsene
  • alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

3. Zahlung & Fälligkeit

  • Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren
  • jährlich zum 1. Juli oder
  • halbjährlich zum 1. Januar und 1. Juli
  • anteilig ab Eintrittsmonat bei Eintritt im laufenden Jahr
  • gültiges SEPA-Lastschriftmandat erforderlich

4. Befreiung & Ermäßigung

Beitragsfrei geführt werden:

  • Ehrenmitglieder (gemäß § 3 Abs. 3 der Satzung – lebenslang)
  • Jugendtrainer*innen (während aktiver Trainertätigkeit)

Auf schriftlichen Antrag kann eine zeitlich befristete Beitragsbefreiung/-minderung gewährt werden bei:

  • längerer Krankheit
  • Schwangerschaft
  • Arbeitslosigkeit
  • geringem Einkommen
  • sonstigen sozialen Härtefällen

Über Anträge entscheidet der geschäftsführende Vorstand.

5. Bildung & Teilhabe

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre aus Familien mit Leistungen nach SGB II oder SGB XII können einen Zuschuss zu den Mitgliedsbeiträgen erhalten:

  • bis zu 15 € monatlich
  • Antragstellung über Schulsekretariat, Stadtverwaltung oder Jobcenter

6. Kündigung der Mitgliedschaft

  • nur zum 30. Juni oder 31. Dezember möglich
  • schriftlich, mit vier Wochen Frist
  • auch per E-Mail (siehe unten)
Zentrale Vereinsadresse
fvstierstadt@t-online.de
E-Mail schreiben

7. Schnuppertraining

  • kostenloses Schnuppertraining bis zu drei Wochen möglich
  • danach ist für die weitere Teilnahme die Vereinsmitgliedschaft erforderlich

8. Änderungen

  • Änderungen werden durch die Mitgliederversammlung beschlossen
  • Inkrafttreten frühestens zum 1. Januar des Folgejahres
Fragen zur Mitgliedschaft? Schreib uns an die zentrale Adresse – wir leiten es intern weiter.
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Zentrale Vereinsadresse
fvstierstadt@t-online.de
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Wichtiger Hinweis

Für die erstmalige Ausstellung einer Spielerlaubnis fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 € an. Die Gebühr ist in bar beim jeweiligen Trainer zu bezahlen.