Satzung & Beitragsordnung
Hier findest du die grundlegenden rechtlichen Regelungen des Fußball-Verein Stierstadt 1935 e.V.. Sie bilden das verbindliche Fundament unseres Vereinslebens.
Maßgeblich und rechtsverbindlich ist stets der vollständige Wortlaut der jeweiligen Dokumente in der offiziellen PDF-Fassung.
Vereinssatzung
Fußball-Verein Stierstadt 1935 e.V. · Stand: 05. April 2019
Die Satzung regelt Name, Zweck, Organisation, Mitgliedschaft sowie Rechte und Pflichten – und beschreibt, wie Entscheidungen im Verein getroffen werden.
Inhalt der Satzung (Übersicht)
Zur schnellen Orientierung – Details bitte in der PDF nachlesen.
Grundlagen
- § 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr
- § 2 Zweck des Vereins
- § 3 Mitgliedschaft
- § 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
- § 5 Beiträge, Gebühren, Beitragseinzug
- § 6 Beginn und Ende der Mitgliedschaft
- § 7 Maßregelungen
Organisation
- § 8 Organe des Vereins
- § 9 Der Vorstand
- § 10 Der Vereinsausschuss
- § 11 Die Mitgliederversammlung
- § 12 Aufgaben der Mitgliederversammlung
Regelwerk
- § 13 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
- § 14 Beurkundung von Beschlüssen, Niederschriften
- § 15 Satzungsänderung
- § 16 Datenschutz
- § 17 Kommunikation
- § 18 Vereinsauflösung
- § 19 Gültigkeit dieser Satzung
Beitragsordnung
Gültig ab: 01. Juli 2025
1. Jahresbeiträge
| Beitragsgruppe | Jahresbeitrag |
|---|---|
| Jugend (alle Spieler*innen bis einschließlich U19) | 150 € |
| Senioren (1. und 2. Mannschaft, SOMA) | 150 € |
| Passive Mitglieder (Rentner, Frauen, inaktive Mitglieder) | 60 € |
| Familienbeitrag | 250 € |
| Beitragsfrei (Ehrenmitglieder, Jugendtrainer*innen) | 0 € |
2. Familienbeitrag
Der Familienbeitrag gilt für:
- maximal zwei Erwachsene
- alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
3. Zahlung & Fälligkeit
- Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren
- jährlich zum 1. Juli oder
- halbjährlich zum 1. Januar und 1. Juli
- anteilig ab Eintrittsmonat bei Eintritt im laufenden Jahr
- gültiges SEPA-Lastschriftmandat erforderlich
4. Befreiung & Ermäßigung
Beitragsfrei geführt werden:
- Ehrenmitglieder (gemäß § 3 Abs. 3 der Satzung – lebenslang)
- Jugendtrainer*innen (während aktiver Trainertätigkeit)
Auf schriftlichen Antrag kann eine zeitlich befristete Beitragsbefreiung/-minderung gewährt werden bei:
- längerer Krankheit
- Schwangerschaft
- Arbeitslosigkeit
- geringem Einkommen
- sonstigen sozialen Härtefällen
Über Anträge entscheidet der geschäftsführende Vorstand.
5. Bildung & Teilhabe
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre aus Familien mit Leistungen nach SGB II oder SGB XII können einen Zuschuss zu den Mitgliedsbeiträgen erhalten:
- bis zu 15 € monatlich
- Antragstellung über Schulsekretariat, Stadtverwaltung oder Jobcenter
6. Kündigung der Mitgliedschaft
- nur zum 30. Juni oder 31. Dezember möglich
- schriftlich, mit vier Wochen Frist
- auch per E-Mail (siehe unten)
7. Schnuppertraining
- kostenloses Schnuppertraining bis zu drei Wochen möglich
- danach ist für die weitere Teilnahme die Vereinsmitgliedschaft erforderlich
8. Änderungen
- Änderungen werden durch die Mitgliederversammlung beschlossen
- Inkrafttreten frühestens zum 1. Januar des Folgejahres
Für die erstmalige Ausstellung einer Spielerlaubnis fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 € an. Die Gebühr ist in bar beim jeweiligen Trainer zu bezahlen.
