Kinderschutzkonzept gegen physische, psychische und sexualisierte Gewalt

Geltungsbereich: Dieses Schutzkonzept gilt verbindlich für alle Mannschaften, Trainer:innen, Betreuer:innen, Ehrenamtliche und Mitglieder des FV Stierstadt 1935 e.V. Es betrifft alle Vereinsaktivitäten, insbesondere den Trainings- und Spielbetrieb sowie Freizeitangebote mit Kindern und Jugendlichen.

1. Grundhaltung und Zielsetzung

Der FV Stierstadt setzt sich für einen respektvollen, wertsensiblen und gewaltfreien Umgang ein. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche vor jeglicher Form von physischer, psychischer oder sexualisierter Gewalt zu schützen und ihnen einen sicheren Raum für ihre Entwicklung im Sport zu bieten.

2. Formen von Gewalt

  • Physische Gewalt: Schlagen, Stoßen, Festhalten oder andere körperliche Übergriffe.
  • Psychische Gewalt: Herabwürdigungen, Einschüchterung, Ignorieren, Drohungen.
  • Sexualisierte Gewalt: Berührungen gegen den Willen, zweideutige Bemerkungen, Übergriffe im digitalen Raum (z. B. unangemessene Bilder/Nachrichten).
  • Persönlichkeitsrechte: Fotos oder Videos von Kindern und Jugendlichen dürfen nur mit Einverständnis der Eltern veröffentlicht werden (z. B. Homepage, Social Media, Vereinsmedien).

3. Präventionsmaßnahmen

3.1 Verhaltenskodex

  • Wir begegnen allen Spieler:innen mit Respekt, Geduld und Wertschätzung.
  • Wir achten die Persönlichkeitsrechte und Grenzen jedes Kindes und Jugendlichen.
  • Körperkontakt erfolgt ausschließlich situationsbezogen (z. B. Hilfe bei Übungen, medizinische Notfälle) und niemals gegen den Willen der betroffenen Person. Leitsatz: „So viel wie nötig, so wenig wie möglich.“
  • Trainer:innen fragen Kinder vorher, ob sie Hilfestellung wünschen, und ermutigen sie, ihre Grenzen zu äußern.
  • Wir vermeiden jegliche zweideutige Sprache, Gestik oder Berührung.
  • Lob und Kritik erfolgen sachlich, konstruktiv und niemals öffentlich herabwürdigend.
  • Private Treffen oder Einzelkontakte außerhalb des Trainingsbetriebs sind zu vermeiden.
  • Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen erfolgt nur über offizielle Vereinskanäle oder unter Einbeziehung der Eltern.
  • Bei Anzeichen von Grenzverletzungen greifen wir ein oder melden diese umgehend an die Kinderschutzbeauftragten.

Erweiterung:

  • Grenzverletzungen können auch außerhalb des Vereins auftreten (z. B. auffälliges Verhalten, häufige Verletzungen, Rückzug). In solchen Fällen reagieren wir ebenfalls.
  • Im Trainer:innen-Team finden regelmäßige kurze Reflexionsrunden statt. Ziel ist ein gemeinsamer Lernprozess – keine Kontrolle.

3.2 Schulungen

Regelmäßige Schulungen für das gesamte Betreuungspersonal zu den Themen Kinderschutz, Grenzachtung und Deeskalation.

3.3 Erweiterte Führungszeugnisse

Von allen ehren- und hauptamtlich mit Kindern und Jugendlichen tätigen Personen wird ein erweitertes Führungszeugnis eingefordert und alle 5 Jahre erneuert.

3.4 Ansprechpersonen im Verein

Folgende Ansprechperson steht vertraulich zur Verfügung:

  • Martin BrötzDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Eine zweite Kinderschutzbeauftragte Person wird zeitnah ergänzt.

3.5 Externe Beratungsstellen

4. Interventionsverfahren

4.1 Verdachtsfälle

Bei Hinweisen auf Übergriffe oder Grenzverletzungen erfolgt eine sofortige Meldung an die Kinderschutzbeauftragten.

4.2 Dokumentation

Alle gemeldeten Fälle werden vertraulich und nachvollziehbar dokumentiert.

4.3 Sofortmaßnahmen

Bei konkretem Verdacht kann die betroffene Person vom Trainings- und Spielbetrieb ausgeschlossen werden, bis der Fall geklärt ist.

4.4 Kooperation mit Fachstellen

Der Verein arbeitet im Bedarfsfall eng mit Jugendhilfeeinrichtungen, Beratungsstellen und dem Hessischen Fußballverband zusammen.

5. Kommunikation und Einführung

  • Das Schutzkonzept wird allen Mitgliedern zugänglich gemacht (Homepage, Aushang, Informationsabende).
  • Neue Trainer:innen, Betreuer:innen und Helfer:innen erhalten es verpflichtend zu Beginn ihrer Tätigkeit.
  • Verstöße gegen das Konzept können vereinsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen (z. B. Abberufung, Vereinsausschluss).
Wichtiger Hinweis: Das Schutzkonzept dient nicht dazu, Misstrauen zu erzeugen. Ziel ist es, Kinder zu stärken, ihre eigenen Grenzen wahrzunehmen und zu äußern.

6. Evaluation

Das Schutzkonzept wird alle zwei Jahre überprüft und bei Bedarf angepasst. Vorschläge von Kindern, Eltern und Vereinsmitgliedern werden dabei einbezogen.

Verabschiedung

Verabschiedet vom Vorstand des FV Stierstadt 1935 e.V. am 18.08.2025.

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